Ihre Verbindung zur Hofkanzlei
Für Anfragen, Bittschriften oder Glückwünsche wenden Sie sich bitte an unsere Hofkanzlei.
Bitte sehen Sie von Anrufen ab.
Das fürstliche Gehör steht für Wehklagen nicht zur Verfügung.Audienzen werden nach vorheriger Terminvereinbarung gewährt.
Bitte rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von 4–6 Wochen.
Die Hofkanzlei behält sich vor, Anfragen unbeantwortet zu lassen, die nicht den üblichen Höflichkeitsformen entsprechen oder deren Anliegen Seine Durchlaucht als unwürdig erachtet.
Bitte sehen Sie von Kettenbriefen, Werbung und unaufgeforderten Heiratsanträgen ab.